Einwegkunststoffrichtlinie kommt
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Herausforderung für Gastronomie, Handel und Industrie: Die Einwegkunststoffrichtlinie tritt Anfang Juli in Kraft.

Plastikhalme für die Trinktüte, Plastikteller und Plastikbesteck für die Grillparty sowie bedingt durch die Corona-Pandemie eine Zunahme an Speisen to go: Einwegkunststoffe vereinfachen unser alltägliches Leben. Am 3. Juli 2021 tritt jedoch die Einwegkunststoffrichtlinie in Kraft und stellt Gastronomie, Händler und Lieferanten vor Herausforderungen. Verboten werden Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, wenn sie aus Kunststoff bestehen. Auch Lebensmittelbehälter und Getränkebehälter aus Styropor werden verboten sein. Ausserdem sind Getränkebecher, Hygieneeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher und Tabakprodukte ab Juli verpflichtend zu kennzeichnen.

Zunächst darf die zusätzliche Kennzeichnung noch mit Aufklebern angebracht werden, ab dem 4. Juli 2022 wird der Druck der Kennzeichnung jedoch verpflichtend. Weitere Massnahmen wie Sensibilisierung, Minderungsziele, die erweiterte Herstellerverantwortung, bestimmte Produktanforderungen und die Getrenntsammlung werden eine relevante Rolle spielen. So wird ein fester Rezyklatanteil von 25 Prozent ab dem Jahr 2025 in PET-Flaschen beziehungsweise 30 Prozent ab dem Jahr 2030 vorgeschrieben.